Kirchenverwaltung Harrling
Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als ihrem Vorstand und aus 4 gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern. Die Amtsdauer beträgt 6 Jahre.
Während der Pfarrgemeinderat den Pfarrer in seelsorglichen Angelegenheiten berät und unterstützt, ist die Kirchenverwaltung Organ und gesetzlicher Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde sowie der Kirchenstiftung in Vermögensangelegenheiten. Obwohl der Pfarrgemeinderat und die Kirchenverwaltung ihre eigenen Aufgabenbereiche haben, ist eine gute Zusammenarbeit beider Gremien unverzichtbar.
Der Kirchenverwaltung obliegt gemeinsam mit der Bischöflichen Finanzkammer als Stiftungsaufsichtsbehörde die rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Sorge vor Ort für eine würdige Feier des Gottesdienstes, für die Glaubensverkündigung und den breitgefächerten Dienst am Nächsten.
Der hierfür erforderliche Personal- und Sachaufwand von der Kirchenverwaltung beschlossen und von der Bischöflichen Finanzkammer nach Maßgabe seiner Genehmigung aus diözesanem Kirchensteueraufkommen bezuschusst, soweit pfarrliche Mittel nicht ausreichen.
KIRCHENVERWALTUNG Harrling St. Bartholomäus
WAHLJAHR 2019 – 2024
Monsignore Pfarrer BGR Augustin Sperl (Vorstand der Kirchenverwaltung)
Josefine Laumer (Kirchenpflegerin)
Agnes Haimerl
Xaver Huber
Markus Lex